Ge­sell­schaftskonzession „Staatstaler“

Berechtigt den Inhaber, einen Zuschlag auf alle Auszahlungen von Staatstalern zu erhalten. Staatstaler + 15 % Wirkungsdauer: 120 Minuten (Gleichartige Ge­sell­schaftskommandos werden bei Anwendung aufgehoben.)

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