Gesellschaftskonzession „Staatstaler“
Berechtigt den Inhaber, einen Zuschlag auf alle Auszahlungen von Staatstalern zu erhalten. Staatstaler + 15 % Wirkungsdauer: 120 Minuten (Gleichartige Gesellschaftskommandos werden bei Anwendung aufgehoben.)
Berechtigt den Inhaber, einen Zuschlag auf alle Auszahlungen von Staatstalern zu erhalten. Staatstaler + 15 % Wirkungsdauer: 120 Minuten (Gleichartige Gesellschaftskommandos werden bei Anwendung aufgehoben.)